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Wir  unterstützen Sie bei Ihrem Festivalauftritt mit Rat und Tat. Unser Team  ist permanent vor Ort und kümmert sich bei Stromproblemen, witterungsbedingten Beeinträchtigungen und in  Sicherheitsangelegenheiten.

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Nachfolgende Richtlinien gelten für alle Festivals und sind vom Händler unbedingt zu beachten!
Auszüge aus dem Vertrag:

Der Betreiber verpflichtet sich, außer den angegebenen Waren und  Leistungen, keine sonstigen Waren und Leistungen anzubieten, abzugeben  oder zu vermitteln.
Eine Untervermietung des Standes ist unbedingt ausgeschlossen.
Es wird ausdrücklich verboten, die folgenden Warengruppen zum Verkauf anzubieten: Wurf-/Schlaggeräte, CS- Gas und Pfefferspray, Messer, und insbesondere brennbare  Materialien, wie z. B. Fackeln und pyrotechnische Artikel, sowie Waren  und Bücher mit Zeichen und Symbolen mit radikalem Hintergrund.  Ferner nicht erlaubt ist der Verkauf von Nietenarm- und- Halsbändern mit einer Nietenlänge von mehr als 0,5 cm sowie der Verkauf von Stäben/ Stöcken die als Schlagstock o.ä. verwendet werden könnten.
Ein Verkauf von Merchandisingartikeln der auftretenden Künstler sowie  Artikeln mit dem Veranstaltungslogo oder Veranstaltungsnamen ist nicht  gestattet
Der Betreiber ist verpflichtet, den Verkauf von Markenartikeln, oder  Textilien mit Markennamen vorher beim Konzessionär anzumelden und diese  schriftlich genehmigen zu lassen, um Interessen der Sponsoring Partner  nicht zu verletzen. Der Konzessionär hat das Recht, den Verkauf solcher  Artikel vor Ort zu untersagen, ohne das Ansprüche des Konzessionärs aus  diesem Vertrag berührt werden. 
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz innerhalb einer Preiszone wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Konzessionär übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit des Geländes. Da es sich z.T. um nicht befestigte Grasflächen handelt, kann es insbesondere bei schlechter Witterung zu Beeinträchtigungen kommen.
Ferner verpflichtet sich der Betreiber, sämtliche Auflagen und Anweisungen des Veranstalters sowie sämtliche Bestimmungen, die der Sicherheit der Veranstaltungsbesucher und der reibungslosen  Durchführung ihrer Versorgung zu dienen bestimmt sind, einzuhalten und  zu beachten. Der Betreiber erkennt in soweit ausdrücklich ein  Weisungsrecht sowie ein uneingeschränktes Hausrecht des Veranstalters  an. Die Rechte des Betreibers nach Maßgabe dieses Vertrages können vom  Veranstalter insbesondere eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit  und Ordnung erfordern oder wenn vom Betreiber oder dessen Personal  Störungen der Veranstaltungen ausgehen oder zu befürchten sind.
Der Betreiber verpflichtet sich, die für ihn geltenden gesetzlichen  Auflagen, insbesondere Gestaltung des Standes, Gewerbeschein,  Lizenzrechte etc. zu erfüllen und dem Konzessionär auf Anforderung  darüber Nachweis zu erbringen.
Der Verkauf so genannter “Bootleg”-  Artikel, Raubdrucke ohne Genehmigung des Lizenzinhabers, ist  ausdrücklich untersagt. Kann im Zweifelsfall der Betreiber keinen  Nachweis über die Lizenzierung erbringen, ist der Verkauf solcher  Artikel umgehend einzustellen.

Für die Teilnahme an Festivals in Österreich gelten für Händler aus benachbarten EU Staaten einige besondere Bestimmungen.

Lesen Sie hierzu unsere Austria Info

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