Austria Info

Wichtige Informationen für alle Nova Rock und Frequency Teilnehmer:

Von allen Standbetreibern benötigen wir 10 Tage vor Aufbaubeginn eine Personalliste  (Formular kann bei uns angefordert werden! - Geländezugang nur nach Registrierung möglich!

Voraussetzung für einen Verkaufsstand in Österreich ist eine österreichische Steuernummer und eine Registrierkassen Teilnehmer Identifikationsnummer.

Zum reibungslosen Ablauf des Non Food Marktes auf dem Festival benötigen wir für die Behörden folgende Unterlagen:

Unternehmen aus der europäischen Gemeinschaft:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung in deutscher Sprache
  • Beleg über die Anmeldung zur Entsendung der Mitarbeiter ins Ausland (ZKO3 Meldung)
  • Bescheinigung der Krankenkasse Formular A1
  • Kopie des Ausweises jedes Mitarbeiters
  • Unternehmen aus Österreich
  • Angabe der Firmennummer
  • Piercing Stände
  • Unbedenklichkeits- Bescheinigung
  • Erklärung:
  • Zu 1. Bitte sendet uns eine Kopie eurer Gewerbeanmeldung/ Reisegewerbekarte und Steuernummer zu.
  • Wir müssen der Behörde mitteilen, dass von jedem Betreiber ein Gewerbeschein vorliegt, und ggf. Einsicht gewähren.
  • Angemeldete Beschäftigte müssen vom Arbeitgeber in Österreich angemeldet werden. Dies ist einfach möglich mit folgendem Link:https://www4.formularservice.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=fe66cedb506e495c94b3e826701443e5&pn=B461f73088ab946fe9bd1d1cce573d81a
  • Hier kann man online anmelden. Keine Gebühren! Gilt nicht für den Firmeninhaber- nur für die Mitarbeiter!
  • Jeder EU Bürger, der auf der Veranstaltung arbeitet, muss eine  Krankenversicherung im Heimatland nachweisen. Beantragt dazu das  Formular A1 bei eurer Krankenkasse und lasst es euch zufaxen!  Privatversicherte benötigen eine aktuelle Bescheinigung ihrer  Krankenkasse als Versicherungsnachweis.
  • Zu 2. Unternehmen aus Österreich müssen uns ihre Firmennummer mitteilen, die  wir dann in die Liste für die Behörde eintragen. Ansonsten sind  lediglich die, in Österreich gültigen, gesetzlichen Bestimmungen zu  beachten.
  • Zu 3. Sämtliche Piercingstände müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung  eines Sachverständigen vorweisen. Diese Bescheinigung ist  gebührenpflichtig. Wir haben bereits Kontakt zu einem Sachverständigen. Bitte sprecht uns hierzu persönlich an!
  • Achtung!
  • Es ist wichtig, dass wir von allen Beteiligten 10 Werktage vor der  Veranstaltung diese Unterlagen bekommen, das erspart uns und euch  unnötigen Ärger und Bußgelder vor Ort!
    Die Auflagen sind nicht kompliziert und leicht zu erfüllen.
  • Alle o. g. Angaben sind nach unserem bisherigen Wissensstand und nach  Absprache mit der zuständigen Behörde im Burgenland erstellt. Trotzdem  übernimmt FS EVENTS keine Verantwortung für die Richtigkeit und  Vollständigkeit dieser Informationen.
  • Für Rückfragen und Unterstützung stehen wir natürlich gern zur Verfügung!
  • Mit freundlichen Grüßen!

Euer Festival Markt Team!

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