Festival-Markt.de

Wichtige Informationen für Standbetreiber  bei den Festivals in Österreich

Zum reibungslosen Ablauf des Non Food Marktes auf dem Festival benötigen wir für die Behörden folgende Unterlagen:

Unternehmen aus der europäischen Gemeinschaft:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung in deutscher Sprache
  • Beleg über die Anmeldung zur Entsendung der Mitarbeiter ins Ausland (ZKO3 Meldung)
  • Bescheinigung der Krankenkasse Formular A1
  • Kopie des Ausweises jedes Mitarbeiters
  • gegebenenfalls Arbeitsverträge und Lohn Nachweis zur Einhaltung des ges. Mindestlohns
  • Unternehmen aus Österreich
  • Angabe der Firmennummer
  • gegebenenfalls Arbeitsverträge und Lohn Nachweis zur Einhaltung des ges. Mindestlohns
  • Piercing Stände
  • Unbedenklichkeits- Bescheinigung
  • Erklärung:
  • Zu 1. Bitte sendet uns eine Kopie eurer Gewerbeanmeldung/ Reisegewerbekarte und Steuernummer zu.
  • Wir müssen der Behörde mitteilen, dass von jedem Betreiber ein Gewerbeschein vorliegt, und ggf. Einsicht gewähren.
  • Angemeldete Beschäftigte müssen vom Arbeitgeber in Österreich angemeldet werden. Dies ist einfach möglich mit folgendem Link: https://www3.formularservice.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=cc0245e96e3145f28adeacc34a476f8d&pn=B721d3a1bda1e4750953b05caa085a925
  • Hier kann man online anmelden. Keine Gebühren! Gilt nicht für den Firmeninhaber- nur für die Mitarbeiter!
  • Jeder EU Bürger, der auf der Veranstaltung arbeitet, muss eine Krankenversicherung im Heimatland nachweisen. Beantragt dazu das Formular A1 bei eurer Krankenkasse und lasst es euch zufaxen! Privatversicherte benötigen eine aktuelle Bescheinigung ihrer Krankenkasse als Versicherungsnachweis.
  • Zu 2. Unternehmen aus Österreich müssen uns ihre Firmennummer mitteilen, die wir dann in die Liste für die Behörde eintragen. Ansonsten sind lediglich die, in Österreich gültigen, gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
  • Zu 3. Sämtliche Piercingstände müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sachverständigen vorweisen. Diese Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Wir haben bereits Kontakt zu einem Sachverständigen aufgenommen. Bitte sprecht uns hierzu persönlich an!
  • Achtung!
  • Es ist wichtig, dass wir von allen Beteiligten 10 Werktage vor der Veranstaltung diese Unterlagen bekommen, das erspart uns und euch unnötigen Ärger und Bußgelder vor Ort!
    Die Auflagen sind nicht kompliziert und leicht zu erfüllen.
  • Alle o. g. Angaben sind nach unserem bisherigen Wissensstand und nach Absprache mit der zuständigen Behörde  erstellt. Trotzdem übernimmt FS EVENTS keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt Anspruch auf die Umsatzsteuer in Österreich getätigter Umsätze erhebt. Bitte informiert euch bei einem Steuerberater, ob es Sinn macht, sich in Österreich eine Steuernummer geben zu lassen.
  • Für Rückfragen und Unterstützung stehen wir natürlich gern zur Verfügung!
  • Mit freundlichen Grüßen!

Euer Festival Markt Team!

 

 

 

 

 

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